KFZ Unfallgutachten während Corona Zeiten (COVID-19)

Gutachten

May 17, 2020

KFZ Unfallgutachten während Corona Zeiten (COVID-19)

Kfz-Unfallgutachten bei Corona (COVID19)

Als Sachverständige für KFZ Schäden und Bewertungen steht auch in Zeiten der Corona-Krise die Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr und Zuverlässigkeit von Kraftfahrzeuge im Mittelpunkt unseres Handelns. Die Erstellung von Unfallgutachten, Beurteilung der Verkehrssicheit und die Unterstützung aller unserer Werkstätten und Kunden hat daher oberste Priorität.

Wir haben dazu alle Maßnahmen ergriffen, um weiterhin unsere Dienstleistungen im vollen Umfang anbieten zu können. Unsere Mitarbeiter wurden auf verschiedene Standorte und in Homeoffices verteilt, wir praktizieren die soziale Distanzierung und halten alle geforderten Gesundheits- und Hygienestandards ein.

Gerade in turbulenten Zeiten wie diesen, ist es wichtig, dass Sie weiterhin von unseren umfangreichen Serviceleistungen profitieren können:

  • Unabhängige und faire Gutachtenerstellung
  • Schnelle und kompetente Hilfe
  • Haftpflichtgutachten
  • Unterstützung beim Schriftverkehr mit Versicherungen
  • Vor-Ort-Service
  • Kooperation mit Werkstatt und Anwalt Ihres Vertrauens

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Die Gutachtenerstellung für Ihr Fahrzeug kann völlig kontaktlos ablaufen.

Befindet sich Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt, stimmen wir den Ablauf mit den Serviceberatern des Werkstattbetriebs ab. Wenn wir Ihr Fahrzeug bei Ihnen zuhause besichtigen sollen, stimmen wir mit Ihnen im Vorfeld das Vorgehen ab, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden können.

Bei der Begutachtung des Fahrzeugs müssen Sie selbst nicht anwesend sein. Detailfragen klären wir im Anschluss telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail etc.).

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus im Überblick:

Welche Gutachten werden während der Corona Krise erstellt?

Als Sachverständige für KFZ Schäden und Bewertungen sind wir für die Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr und Zuverlässigkeit von Kraftfahrzeuge zuständig. Wir beschränken uns in dieser Zeit auf die Begutachtung von Fahrzeugen, bei denen die Verkehrssicherheit überprüft werden muss. Bagatellschäden (Kratzer etc.) werden aktuell von uns nicht begutachtet. Um diese Schäden kümmern wir uns gerne nach Ende der Corona-Krise wieder.

Kann ich mein Auto noch in die Werkstatt bringen?

Ja, Werkstattbetriebe gehören zu den Dienstleistern, die auch während der Corona-Krise geöffnet haben dürfen. Die Dienstleistung beschränkt sich aber hauptsächlich auf  die Reparatur von Unfallfahrzeugen. Die Werkstätten haben alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um vor Ort die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen einzuhalten.

Muss ich mein Fahrzeug für ein Gutachten in die Werkstatt bringen?

Nein, sofern es sich um die Begutachtung eines Unfallschadens handelt, bei dem die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs unklar ist, kommen wir auch zum Standort des Fahrzeugs, z.B. bei Ihnen Zuhause. Wir stimmen aber mit Ihnen im Vorfeld das Vorgehen ab, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden können.

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Umgang mit dem Corona Virus als Kfz-Gutachter

Unsere Gutachter sind weiterhin für Sie im Raum Hannover, Braunschweig und Hildesheim tätig. Aufgrund der aktuellen Lage sind wir im Zuge unserer sozialen Verantwortung und der Prävention in Bezug auf COVID‑19/Coronavirus bedacht, unsere sozialen Kontakte bei den Vor-Ort-Besichtigungen und der Schadenaufnahme auf ein Minimum zu reduzieren. Zur Ihrer und unserer Sicherheit und der Eindämmung des COVID-19/Coronavirus gelten bei unseren Besichtigungen folgende Maßnahmen:

Vor Ort Besichtigung

  • Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch.
  • Kurz vor dem Termin teilen Sie dem Gutachter den genauen Standort des Fahrzeuges mit.
  • Ihre persönliche Anwesenheit ist nicht notwendig.
  • Gerne können Sie die Besichtigung mit einem Mindestabstand von 2m beobachten.
  • Der Gutachter führt vor Ort die Besichtigung und Fotodokumentation durch.
  • Alle notwendigen Unterlagen wie Fahrzeugschein, Verkehrsunfallanzeige und Versicherungsdaten können Sie uns per Mail unter info@dutescun.de zusenden.
  • Für alle Rückfragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Besichtigung in der Werkstatt

Die oben aufgeführte Vorgehensweise zur Eindämmung des COVID-19/Coronavirus gelten auch für unsere Werkstatt-Termine. Zudem gelten bei Werkstattbesuchen folgende Maßnahmen:

  • Zur Begrüßung geben wir uns nicht die Hände. Ein herzliches „Guten Tag“ reicht aus.
  • Am Fahrzeug in der Werkstatthalle dürfen nicht mehr als zwei Personen mit einem Mindestabstand von 2m anwesend sein.
  • Das Fahrzeug ist im aufgeschlossenen Zustand aufzufinden. Eine Schlüsselübergabe findet nicht statt.
  • Daten und Dokumenten Austausch auf dem digitalen Weg.